Allgemeine Geschäftsbedingungen
| 1. Geltungsbereich | |
| 1.1 | Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen solchen hiermit. Mit seinem Vertragsangebot erklärt sich der Kunde mit dieser Vertragsgrundlage ausdrücklich einverstanden. |
| 1.2 | Zwischen BELVES und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben. |
| 2. Vertragsschluss | |
| 2.1 | Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. |
| 2.2 | Die dem Vertrag zugrunde liegenden Eigenschaften des Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. |
| 2.3 | Bei Software werden die Lizenzbedingungen sowie die Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschaffen worden ist, in zumutbarer Weise davon Kenntnis zu erlangen. |
| 2.4 | Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unserer Hausbank. Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns überlassen, vom Angebot bzw. dem Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. |
| 3. Preise | |
| 3.1 | Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager inklusive der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versand- bzw. Transportkosten, Software, Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. |
| 4. Lieferung | |
| 4.1 | Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seinen Gegenleistungen zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. |
| 4.2 | Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser, und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffe verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. |
| 4.3 | Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. |
| 4.4 | Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus. |
| 5. Gefahrübergang | |
| 5.1 | Ist der Kunde kein Verbraucher, so geht die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im Versandhandel. |
| 5.2 | Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |
| 6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt | |
| 6.1 | Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum mit Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt das nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. |
| 6.2 | Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde seine Kaufpreisforderungen bereits jetzt an uns ab. |
| 6.3 | Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seines Zahlungsfähigkeit oder Willigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegenüber den Warenempfängern einzuziehen. |
| 6.4 | Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben. |
| 6.5 | Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden ans uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. |
| 7. Gewährleistung | |
| 7.1 | Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt. |
| 7.2 | Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen. |
| 7.3 | Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche an uns zu verweisen. |
| 7.4 | Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. |
| 7.5 | Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt folgendes: Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er uns zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend der Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern. |
| 7.6 | Gewährleistungsansprüch gegenüber BELVES können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Mangel vorher gegenüber dem Hersteller erfolglos gerügt wurde. Der Kunde ist zu einer gerichtlichen Geltendmachung nicht verpflichtet. |
| 8. Garantie | |
| Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparatur herleiten. Die Garantierfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch die Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. | |
| 9. Haftung | |
| 9.1 | Wir haften nur für Schäden, die wir, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir auch bei Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. |
| 9.2 | Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. |
| 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand | |
| 10.1 | Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen. |
| 10.2 | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncrital-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht. |
| 11. Änderungen und Nebenabreden | |
| Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. | |
| 12. Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes | |
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Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. |
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